Nanomaterialien fallen unter die EU-Chemikalienverordnung REACH und die Risikobewertung soll als Einzelbewertung je Stoff erfolgen. Das ist der Tenor der Mitteilung zur zweiten Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien, die die EU-Kommission am 3. Oktober 2012 veröffentlicht hat.
In der Mitteilung werden die Pläne zur Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften und deren Anwendbarkeit vorgestellt, mit denen für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien gesorgt werden soll. Das begleitende „Arbeitsdokument zu Arten und Gebrauch von Nanomaterialien einschließlich bekannter Risiken“ bietet einen detaillierten Überblick über die verfügbaren Informationen zu Nanomaterialien, die zurzeit auf dem Markt sind, einschließlich deren Vorteile und Risiken
Ausgehend vom jetzigen Kenntnisstand und den Gutachten der Wissenschaftlichen Ausschüsse und Beratungsgremien der EU sowie unabhängiger Risikobewerter ähneln Nanomaterialien normalen Chemikalien/Stoffen insofern, als sich unter ihnen toxische und nicht toxische befinden.
Im begleitenden „Arbeitsdokument zu Arten und Gebrauch von Nanomaterialien einschließlich bekannter Risiken“ werden die aktuell verfügbaren Informationen zu Nanomaterialien, die zurzeit auf dem Markt sind, einschließlich deren Vorteile und Risiken ausführlich aufgeführt. Abgedeckt werden alle Nanomaterialien, die unter die derzeitige Definition von Nanomaterialien (2011/696/EU) fallen.
Zur Beschreibung der Sicherheitsaspekte wurde neben den europäischen Quellen ENRHES Report und EU-OSHA hier als einzige nationale Informationsquelle die DaNa-Wissensbasis (Seiten 43-62) herangezogen, deren Informationen zu insgesamt 13 verschiedenen Materialien in dem Bericht wiederzufinden sind.
Die Dokumente zum Download als pdf :
Zweite Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien
Arbeitsdokument zu Arten und Gebrauch von Nanomaterialien (in englischer Sprache)
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