Die dänische Umweltschutzbehörde (EPA) hat kürzlich ihren Leitfaden für das nationale Nano-Produkt Register (engl. Guideline for the Danish Inventory of Nanoproducts) veröffentlicht. Der Leitfaden unterstützt Hersteller und Importeuren von Verbraucherprodukten, welche verpflichtet sind, an der Registrierung teilzunehmen. Am 18. Juni 2014 hat die dänische Regierung den rechtlichen Rahmen für ein Produktregister nano-haltigen Gemischen bzw. Produkten verabschiedet. Die Meldepflicht gilt für alle Hersteller und Importeure von Produkten die von der Regelung betroffen sind. Sie müssen ihre Daten in der ersten Registrierungsphase (06/2014 – 06/2015) bis zum 30. August 2015 an die dänische Umweltbehörde weiterleiten.
Der Leitfaden erklärt im Detail wie die Firmen des dänischen Markts das Register verwenden sollen und welche Daten gemeldet werden müssen. Inhaltlich abgedeckt werden die folgenden Punkte:
Den vollständigen Report (PDF, 1.9 MB) können Sie unter dem folgenden Link herunterladen http://www2.mst.dk/Udgiv/publications/2014/08/978-87-93178-89-2.pdf