Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) der Schweiz hat in ihrem aktuell veröffentlichten Bericht "Feinstaub in der Schweiz 2013" die neuesten Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Feinstaubbelastung auf die Gesundheit der Bevölkerung zusammengefasst und bewertet. Sie empfiehlt, einen zusätzlichen Immissionsgrenzwert für die kleineren Feinstaubpartikel PM2.5 (engl. particulate matter) in der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) zu verankern.
Originalpublikation
Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) (2013). Feinstaub in der Schweiz 2013: Statusbericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene, Bern. 63 S. (PDF, 1.5 MB)
In ihrem Bericht empfiehlt die Kommission:
Somit sind zusätzliche Maßnahmen zur Verminderung der für die Feinstaubbelastung relevanten Emissionen zu treffen, insbesondere bei Dieselmotoren und Holzfeuerungen. Weitere Messgrößen der Feinstaubbelastung (wie z. B. Partikelanzahl, toxische Inhaltsstoffe) sollen an ausgewählten Standorten dauerhaft erfasst und die Definition international anerkannter Referenzmessverfahren vorangetrieben werden.
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Prof. Dr. N. Künzli
Präsident der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL)
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